Erstbesuch

Sie sind das erste Mal in der Situation, nach einer geeigneten Therapie für Ihre Beschwerden zu suchen?
Hier finden Sie einen kleinen Leitfaden über die organisatorischen Notwendigkeiten, um Physiotherapie oder Ergotherapie bei uns in der Praxisgemeinschaft in Hernals in Anspruch zu nehmen.

Verordnung

Für eine physiotherapeutische oder ergotherapeutische Behandlung benötigen Sie eine ärztliche Verordnung. Diese erhalten Sie von Ihrer / Ihrem behandelnden Hausärztin / Hausarzt oder Fachärztin / Facharzt.

Die Verordnung muss neben den persönlichen Daten Folgendes beinhalten:

  • eine medizinische Diagnose
  • die verordnete Behandlung plus Zeitangabe
  • die Anzahl der Behandlungseinheiten

z. B: 10 x Physiotherapie je 45min. und 10 x Heilmassage je 15min. oder
        10 x Neurophysiologische Bewegungstherapie je 60min. oder
        10 x Ergotherapie je 60min.

Für präventive Maßnahmen in Einzelbehandlung sowie der Teilnahme an präventiven Gruppenangeboten benötigen Sie keine Verordnung des Arztes.

Bewilligung

Ihr Krankenversicherungsträger übernimmt einen Teil der Behandlungskosten.
Dazu benötigen Sie eine Bewilligung der ärztlichen Verordnung durch die chefärztliche Abteilung Ihrer zuständigen Krankenversicherung.
Die Bewilligung der Therapie entspricht der Bestätigung der tarifmäßigen Kostenrückerstattung der Behandlungskosten.
(Dies sind in etwa 40% der effektiven Behandlungskosten.)

Vereinbaren von Terminen

Uns ist es sehr wichtig, dass unsere PatientInnen bestmöglich betreut werden.
Durch die verschiedenen Therapierichtungen und Spezialisierungen unserer Therapeutinnen werden wir Ihnen beim ersten Kontakt per Telefon oder E-Mail die entsprechende Therapeutin aus unserem Team empfehlen.
Termine vereinbaren Sie dann mit Ihrer Therapeutin persönlich.


Absagen von Terminen

Vereinbarte Termine werden ausschließlich für Sie reserviert. Sollten Sie dennoch zu einer Absage des Termins gezwungen sein, benachrichtigen Sie bitte Ihre Therapeutin direkt und ehest möglich.
Wir ersuchen Sie um Verständnis, dass wir Termine, die nicht bis spätestens werktags 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt werden, in vollem Umfang in Rechnung stellen.

Verrechnung und Rückerstattung der Therapiekosten

Die Kosten der Therapie berechnen sich nach einer Kombination aus Einzelleistung, benötigter Zeit und eventuell für die Behandlung benötigtem Material und werden Ihnen bei Behandlungsbeginn bekannt gegeben.
Die Therapeutinnen des PiH – Praxisgemeinschaft in Hernals, arbeiten als WahltherapeutInnen und haben keinen Vertrag mit einer Krankenversicherung.

Nach Beendigung der verordneten Therapie erhalten Sie eine Honorarnote und verrechnen die Therapiekosten mit Ihrer Therapeutin.

Diese Honorarnote reichen Sie anschließend gemeinsam mit der bewilligten Verordnung und der Zahlungsbestätigung bei Ihrer Krankenversicherung ein und bekommen im Nachhinein den tarifmäßigen Anteil zu Ihren Therapiekosten rückerstattet.

Viele Zusatzversicherungen zahlen auch den Selbstbehalt von Physiotherapie oder Ergotherapie bei Wahltherapeuten.
Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Versicherung!


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Tel.: +43 676 5106577 
Email: therapie@pih.wien

PiH – Praxisgemeinschaft in Hernals
Hernalser Hauptstraße 24-26/Hof 1

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